Löschpflicht für Schufa: Das kannst du jetzt überprüfen!

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Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden – die SCHUFA darf erledigte Einträge nicht mehr 3 Jahre speichern! Heißt: Wenn du deine Schulden bezahlt hast, muss der Eintrag sofort gelöscht werden.

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